Voraussetzungen

Sie können dem THW beitreten, die obligatorische Grundausbildung absolvieren und sich anschließend als vollwertiger Helfer engagieren, wenn sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie haben das siebzehnte Lebensjahr vollendet. Ein Höchstalter gibt es nicht mehr. Der Eintritt in die Jugendgruppe ist bereits mit sechs Jahren möglich.
  • Sie besitzen die erforderliche gesundheitliche Tauglichkeit.
  • Sie haben Ihren ständigen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland.
  • Sie müssen für den Dienst im THW zur Verfügung stehen.
  • Sie sind nicht von einer anderen Katastrophenschutzorganisation unehrenhaft entlassen worden.
  • Sie bekennen sich zum freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat.
  • Sie sind nicht zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr oder darüber rechtskräftig verurteilt worden, es sei denn, die Vollstreckung der Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.
  • Sie sind nicht nach §13 des Bundeswahlgesetzes vom Wahlrecht ausgeschlossen worden.